Vertrauensleute bilden das Bindeglied zwischen Beschäftigten und Betriebsrat.
Während Betriebsräte für das gesamte Unternehmen zuständig sind, sind die Vertrauensleute unmittelbarer Ansprechpartner für die Belegschaft.
Die Anzahl der Vertrauensleute ist in den Unternehmen stets höher als die Zahl der Betriebsratsmitglieder. Im Idealfall hat jede Abteilung eines Unternehmens ihre eigene Vertrauensperson. Sie sind oft erster Ansprechpartner bei Problemen vor Ort und stehen dem Betriebsrat beratend zur Seite. In rund 950 Betrieben hat die IGBCE deutschlandweit 17.000 gewählte Vertrauensleute.
Die wichtigsten Aufgaben der Vertrauensleute im Überblick:
VL-Vorsitzender