Die ABK hat die Rechte des Betriebsrates unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bzgl. Ausbildung wahrzunehmen. Sie arbeitet mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) eng zusammen. Sie nimmt das Mitbestimmungsrecht bei personellen Einzelmaßnahmen lt. §§ 99 und 100 BetrVG (Auszubildende, Praktikanten, Diplomanten, Doktoranten) in Abstimmung mit dem BAS und der JAV wahr.
Vorsitzender der ABK
Sascha Kopp
Stellvertreter der ABK
Frank Zimmermann
Weitere Mitglieder
Malik Yerlikaya
Chaib El-Wahabi