Der Sozialausschuss (SOA)


Der Betriebsrat bestimmt mit bei allen sozialen Angelegenheiten entsprechend § 87(1), 8 BetrVG. Daraus leiten sich die Aufgaben des Sozialausschusses ab, zu diesen Angelegenheiten für den Betriebsrat Entscheidungsvorlagen zu erarbeiten und über diese mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Regelmäßige Begehungen und Kontrollen der sozialen Einrichtungen werden vom Ausschuss durchgeführt. Der Ausschuss vertritt daneben die besonderen Interessen der bei SCHOTT Beschäftigten mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Er achtet auf die Einhaltung der relevanten Gesetze, wie zum Beispiel MuSchG und BEEG (BErzGG). Gemäß § 80, 2b BetrVG fördert er die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.


Vorsitzender des SOA

Henry-Michael Löwe


Stellvertreter des SOA

Heiko Frey


Weitere Mitglieder

  Malik Yerlikaya

Katrin Schlüter

Chaib El-Wahabi

Birgitt Schrick

Eva Willhauk


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Henry-Michael Löwe

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Heiko Frey

Stellvertreter des SOA


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