Der Betriebsrat bestimmt mit bei allen sozialen Angelegenheiten entsprechend § 87(1), 8 BetrVG. Daraus leiten sich die Aufgaben des Sozialausschusses ab, zu diesen Angelegenheiten für den Betriebsrat Entscheidungsvorlagen zu erarbeiten und über diese mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Regelmäßige Begehungen und Kontrollen der sozialen Einrichtungen werden vom Ausschuss durchgeführt. Der Ausschuss vertritt daneben die besonderen Interessen der bei SCHOTT Beschäftigten mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Er achtet auf die Einhaltung der relevanten Gesetze, wie zum Beispiel MuSchG und BEEG (BErzGG). Gemäß § 80, 2b BetrVG fördert er die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.
Vorsitzender des SOA
Henry-Michael Löwe
Stellvertreter des SOA
Heiko Frey
Weitere Mitglieder
Malik Yerlikaya
Katrin Schlüter
Chaib El-Wahabi
Birgitt Schrick
Eva Willhauk
Vorsitzender des SOA
Stellvertreter des SOA