Der AZK werden folgende Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen:
Überprüfen und Entscheiden über Anträge zur Arbeitszeit der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Die AZK legt dem Betriebsrat am Ende jeden Quartals die Entwicklung der Einsätze von Leiharbeitnehmern/Fremdfirmen, bezogen auf die Organisationseinheiten, vor. Betriebsrat bzw. BAS nehmen in den Fällen die Rechte des Betriebsrats wahr, in denen AZK und Arbeitgeber keine Einigung finden können.
Vorsitzender der AZK
Hans-Jürgen Mundorff
Weitere Mitglieder
Serhat Güngör
Henry-Michael Löwe