Die Weiterbildungskommission (WBK)


Die WBK hat die Rechte des Betriebsrates nach §§ 96 – 98 BetrVG bzgl. Weiterbildung und beruflicher Umschulungen wahrzunehmen. Bei ihrer Arbeit soll sie ggf. mit der ABK und JAV zusammenarbeiten. Außerdem nimmt die WBK die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaß­nahmen von Mitarbeitern in Fragen zu beruflichen Umschulungen und Weiterbildung nach § 99 und § 100 BetrVG gemeinsam mit dem BAS wahr. Bei Maßnahmen nach den §§ 102, 103 und 104 BetrVG ist vor einer Entscheidung des Betriebsausschusses (BAS) die WBK zu hören.


Vorsitzender der WBK

Serhat Güngör


Stellvertreter der WBK

Sascha Kopp


Weitere Mitglieder

 Hans-Jürgen Mundorff

Heiko Frey


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Serhat Güngör

Vorsitzender der WBK

Sascha Kopp

Stellvertreter der WBK


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