Die WBK hat die Rechte des Betriebsrates nach §§ 96 – 98 BetrVG bzgl. Weiterbildung und beruflicher Umschulungen wahrzunehmen. Bei ihrer Arbeit soll sie ggf. mit der ABK und JAV zusammenarbeiten. Außerdem nimmt die WBK die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen von Mitarbeitern in Fragen zu beruflichen Umschulungen und Weiterbildung nach § 99 und § 100 BetrVG gemeinsam mit dem BAS wahr. Bei Maßnahmen nach den §§ 102, 103 und 104 BetrVG ist vor einer Entscheidung des Betriebsausschusses (BAS) die WBK zu hören.
Vorsitzender der WBK
Serhat Güngör
Stellvertreter der WBK
Sascha Kopp
Weitere Mitglieder
Hans-Jürgen Mundorff
Heiko Frey
Vorsitzender der WBK
Stellvertreter der WBK