Die Entgeltbewertungskommission (EBK)
Der EBK werden folgende Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen:
Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte bei der Entgeltermittlung, den variablen Entgeltbestandteilen sowie den Zeit- und Ablaufstudien im Rahmen des § 87 Abs. 1 Ziffer 10 und 11 BetrVG.
In Sachen variables Entgelt gilt die EBK als Clearingstelle. Betriebsrat bzw. BAS nehmen in den Fällen die Rechte des Betriebsrates wahr, in denen EBK und Arbeitgeber keine Einigung finden können, außer in Fällen der Einstufung nach dem Entgeltrahmentarifvertrag. In diesen Fällen ist die Anhörung der Tarifvertragsparteien (IGBCE und AG-Verband Glas) vorgeschaltet.
Vorsitzender der EBK
Hans-Jürgen Mundorff
Stellvertreterin der EBK
Michaela Krenzer
Weitere Mitglieder
Sascha Kopp